Ambulante Hilfen

Wir als Haus der sozialen Vielfalt haben es uns zur Aufgabe gemacht, das Miteinander von muslimisch/migrantischen Communities und der Mehrheitsbevölkerung zu fördern. Im Auftrag des ASD unterstützen wir in diesem Kontext Familien, deren Kinder sowie junge Erwachsene dabei, ein selbstbestimmtes Leben zu führen.

Wir zeigen Möglichkeiten der Teilhabe an soziokulturellen und politischen Prozessen auf und führen an diese heran. Gemäß der im SGB VIII festgelegten Aufgaben, vor allem der Prinzipien der Inklusion und Beteiligung, arbeiten wir mit den Familien, Kindern und Jugendlichen stets auf Augenhöhe. Um eine gelingende Kommunikation sicherzustellen, arbeiten wir je nach Erfordernis zusammen mit Sprach- und Kulturmittler*innen. Auch diese sind zum ganzheitlichen Verständnis der Prozesse zu Verfahrensabläufen des ASD geschult.

1. Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII)

Arbeitsgrundlage dieser Hilfeform sind die vorhandenen Strukturen in den Familien. Das Ziel ist, Ressourcen und Potentiale zu (re-)aktivieren, die in den jeweiligen Familien vorhanden sind, und zudem neue Kompetenzen zu entwickeln. Diese sollen den Familien helfen, die erzieherischen Fähigkeiten zu stärken, Kräfte und Ressourcen bei der Lösung von Alltagsproblemen und Krisen zu mobilisieren, die Vernetzung im sozialen Umfeld zu erhalten oder ggf. (wieder)- herzustellen.
Hierdurch sollen die Familien nachhaltig entlastet werden.

2. Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII) (§ 41 i.V.m. § 30 SGB VIII)

Der Erziehungsbeistand unterstützt Kinder/Jugendliche bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen. Dabei wird nach Möglichkeit das soziale Umfeld des Kindes/Jugendlichen miteinbezogen, um auf dem Weg zur Verselbständigung den Lebensweltbezug zu erhalten. Dies geschieht indem im Sinne einer systemischen Herangehensweise, vorhandene Erfahrungen, Ressourcen und Einflussfaktoren aus dem jeweiligen sozialen Milieu genutzt werden.
Zu den Hauptaufgaben gehört neben dem Aufbau eines stabilen sozialen Umfelds auch die Unterstützung bei der Findung von Lebensperspektiven, wie beispielsweise der beruflichen Identität. Ziel ist es somit, trotz bestehender Entwicklungsprobleme eine Herausbildung eines selbständigen Individuums zu realisieren.

3. Eingliederungshilfe in ambulanter Form (§ 35a amb. SGB VIII) (§ 41 i.V.m. §35a amb. SGB VIII)

Diese Hilfeform richtet sich an Kinder/Jugendliche, deren Teilhabe am Leben in der Gesellschaft aufgrund von seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung (Abweichung vom für ihr Lebensalter typischen Zustand, länger als sechs Monate) beeinträchtigt ist. Mittels Unterstützungshilfen soll die Teilhabe an der Gesellschaft gefördert und eine individuelle, selbstbestimmte Lebensführung ermöglicht werden.
In den Problemlagen unterstützt die Eingliederungshilfe vor allem sozial und emotional. Auch im schulischen Kontext kann mittels einer Schulbegleitung die Integration/Inklusion des Kindes unterstützt und gefördert werden.

Der Einsatz in den Familien erfolgt, falls erforderlich, in enger Zusammenarbeit mit Sprach- und Kulturmittler:innen.